Der Anmeldezeitraum für die Einschulung 2025 ist vom 7.10. bis 18.10.2024
Die Einschulung findet am Samstag, 13.9.2025, statt. Erster Schultag für die neuen Erstklässler*innen ist der 15.9.2025.
Ausführliche Informationen zur Grundschulanmeldung stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einer Broschüre zur Verfügung.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/
Einladung zur Anmeldung
Sollte Ihr Kind zum Sommer 2025 schulpflichtig werden, so erhalten Sie in der Woche vom 16.09.2024 per Post eine Einladung zur Schulanmeldung:
- mit einem genauen Anmeldetermin für Ihr Kind und
- vielen weiteren Informationen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Formular liegt dem Einladungsbrief bei)
- Ihre eigenen Personalpapiere, Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sonstige Personalpapiere des Kindes
- Sorgerechtsnachweis (Eheurkunde; Sorgerechtsvereinbarung, Negativbescheinigung)
- Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes (Kita)
- Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten für die Anmeldung an die Schule (sofern ein Elternteil zum Termin allein erscheint)
- Impfausweis / Nachweis des Masernschutzes
Schulärztliche Untersuchung
Alle angemeldeten Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Hierfür erhalten Sie gesonderte Informationen bei der Anmeldung in unserer Schule. Kinder, die keine oder keine Kita im Bezirk Lichtenberg besuchen, müssen von Ihnen selbst zur schulärztlichen Untersuchung angemeldet werden. Bitte füllen Sie den Anmeldebogen, der dem Brief beiliegt, gemäß Anleitung aus.
Schulaerztliche_Untersuchung_Info_20240901.pdf
Umschulungsantrag (für Kinder, deren Einzugsgrundschule die RWS ist, die aber eine andere Schule besuchen möchten)
Wenn Sie die Aufnahme in eine andere öffentliche Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Grundschule zu stellen. Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite der Senatsverwaltung oder im Service Portal Berlin erhältlich. Dem Antrag kann nur nach Maßgabe freier Plätze stattgegeben werden.
Sollten Sie Ihr Kind in einem anderen Bundesland anmelden wollen, so ist hier ein gesonderter Antrag erforderlich. Diesen erhalten Sie ebenfalls im Internet oder bei uns im Sekretariat.
Eine Anmeldung ist in jedem Fall zunächst an unserer Schule notwendig, auch wenn Sie den Besuch einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule planen. Wir bitten hierfür um Verständnis, nur so kann ein geregeltes Verfahren gewährleistet werden.
Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.
Bei einem gewünschten Schulbesuch im Ausland ist ein Antrag auf Befreiung von der Berliner Schulpflicht über unsere Schule oder direkt bei der Schulaufsicht zu stellen.
Sprachstandsfeststellung / Sprachförderkurse
Alle Kinder, die die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen, um am Unterricht der Schulanfangsphase teilzunehmen, werden bereits vor Schuleintritt gefördert. Deshalb wird für alle Kinder der Sprachstand erhoben. Für die Kinder, die eine Kita besuchen, findet diese Sprachstandserhebung in der Regel dort statt. Die entsprechende Bescheinigung legen Sie bitte bei Anmeldung vor. Eventuell notwendige Fördermaßnahmen werden in der Kita durchgeführt, die Ihr Kind besucht. Bei Kindern, die keine Kita besuchen, findet die Sprachstandserhebung gesondert statt – hierfür werden oder wurden Sie bereits vom Schulamt aufgefordert.
Rückstellungsantrag
Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, müssen Sie die Anmeldung trotzdem vornehmen und können bei uns die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie vorab bei uns im Sekretariat.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§126 Abs.1 Nr. Schulgesetz)
Hortantrag
Für die Kinder, die 2025 eingeschult werden, endet der Kitavertrag zum 31.7.2025. Sofern Sie eine Betreuung ab dem 1.8.2025 für Ihr Kind benötigen, müssen Sie einen Hortantrag bei dem Jugendamt einreichen. Den Antrag und die Vorgehensweise finden Sie auf der Internetseite des Jugendamts.
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bildung/artikel.280178.php