Informationen zur Schulanmeldung zum Schuljahr 2027/28

Ausführliche Informationen zur Grundschulanmeldung stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einer Broschüre zur Verfügung.

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/

Einladung zur Schulanmeldung

Sollte Ihr Kind zum Sommer 2027 schulpflichtig werden, erhalten Sie per Post eine Einladung zur Schulanmeldung.

Die Schulanmeldung findet im Zeitraum vom 05.10.2026 bis 16.10.2026 statt.

Mit der Einladung erhalten Sie:

  • den genauen Anmeldetermin für Ihr Kind und
  • viele weitere Informationen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • Ihre eigenen Personalpapiere, Meldebescheinigung
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • einen Sorgerechtsnachweis (Eheurkunde; Sorgerechtsvereinbarung, Negativbescheinigung vom Jugendamt)
  • ggfs. eine Bescheinigung über Teilnahme zum Sprachstand der Kindertagesstätte
  • eine Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten für die Anmeldung an der Schule (sofern ein Elternteil zum Termin allein erscheint) 
    Hier finden Sie eine Vorlage für die Vollmacht: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/
  • einen Impfausweis / Nachweis des Masernschutzes

Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir seit dem Jahr 2025 verpflichtet sind Ihr Kind persönlich kennenzulernen. Wir möchten Sie daher bitten, ihr Kind unbedingt zu dem Anmeldetermin mitzubringen und persönlich vorzustellen.

Schulärztliche Untersuchung

Alle angemeldeten Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Hierfür erhalten Sie gesonderte Informationen bei der Anmeldung in unserer Schule. Bitte prüfen Sie den für die schulärztliche Untersuchung notwendigen Anmeldebogen auf Richtigkeit der Daten, ergänzen die Telefonnummern und unterschreiben diesen dann. Hier ist es unbedingt notwendig, dass beide Sorgeberechtigten unterschreiben.

Umschulungsantrag (für Kinder, deren Einzugsgrundschule die RWS ist, die aber eine andere Schule besuchen möchten)

Wenn Sie die Aufnahme in eine andere öffentliche Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Grundschule zu stellen.  Den Antragsvordruck und weitere Hinweise finden Sie hier:

Dieser Antrag wird dann an das Schulamt versendet und dort wird entschieden, ob diesem stattgegeben wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf die Entscheidung des Schulamts keinen Einfluss haben.

Sollten Sie Ihr Kind in Brandenburg anmelden wollen, so ist hier ein gesonderter Antrag erforderlich:

Sollten Sie eine Einladung von uns erhalten haben, ist eine Anmeldung in jedem Fall zunächst an unserer Schule notwendig, auch wenn Sie den Besuch einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule planen. Wir bitten hierfür um Verständnis, nur so kann ein geregeltes Verfahren gewährleistet werden.

Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.

Bei einem gewünschten Schulbesuch im Ausland ist ein Antrag auf Befreiung von der Berliner Schulpflicht über unsere Schule oder direkt bei der Schulaufsicht zu stellen.

Sprachstandsfeststellung / Sprachförderkurse

Alle Kinder, die die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen, um am Unterricht der Schulanfangsphase teilzunehmen, werden bereits vor Schuleintritt gefördert. Deshalb wird für alle Kinder der Sprachstand erhoben.

Für die Kinder, die eine Kita besuchen, wird die Sprachstandserhebung innerhalb der Kita durch das BeoKiz-Verfahren durchgeführt. Sollten Sie dennoch eine Sprachstandserhebung von der Kita erhalten, bringen Sie diese bitte unbedingt mit, da wir hieraus wichtige Informationen, ggf. Förderschwerpunkte etc. entnehmen können und uns so optimal auf Ihr Kind vorbereiten können.

Bei Kindern, die keine Kita besuchen, findet die Sprachstandserhebung gesondert statt – hierfür werden oder wurden Sie bereits vom Schulamt aufgefordert.

Rückstellungsantrag

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, müssen Sie die Anmeldung trotzdem vornehmen und können bei uns die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie vorab bei uns im Sekretariat.

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§126 Abs.1 Nr. Schulgesetz)

Hortantrag

Für die Kinder, die 2027 eingeschult werden, endet der Kitavertrag zum 31.07.2027. Sofern Sie eine Betreuung ab dem 01.08.2027 für Ihr Kind benötigen, müssen Sie einen Hortantrag bei dem Jugendamt einreichen. Den Antrag und die Vorgehensweise finden Sie auf der Internetseite des Jugendamts.

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bildung/artikel.280178.php