Der Verein der Richard-Wagner-Grundschule Berlin e. V. besteht bereits seit dem 26. März 1996.

Der Zweck unseres Vereins besteht in der Förderung einer harmonischen und friedlichen Lernatmosphäre für alle Kinder, Lehrer und Erzieher der Schule. Wir möchten dies unter anderem erreichen durch die Förderung von Schulprojekten und kulturellen Veranstaltungen, die Verbesserung des baulichen Zustandes der Schule und deren materieller Ausstattung sowie durch die Unterstützung des offenen Ganztagsbetriebes und eine Erweiterung des Freizeitangebotes an der Schule. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Satzung.

Der Verein unterstützt hierbei sowohl finanziell als auch organisatorisch. Nachfolgend ein Auszug von Projekten bzw. Aktivitäten, die wir unterstützt haben:

  • Durchführung zweier Sponsorenläufe zur Gestaltung des Schulhofes
  • Aufbau einer Schulbibliothek im Hauptgebäude bzw. dem MEB
  • Weihnachtsbasar
  • Winter- und Sommerkonzert
  • Second Hand-Basar
  • Paukenschlag
  • Ausstattung der Schule (Anschaffung bzw. Wartung von Musikinstrumenten, Anschaffung von Smartboards…)
  • Schulworkshops
  • Aktion „Zu Fuß zur Schule“
  • Finanzielle Unterstützung bei der Renovierung von Klassenräumen
  • und vieles mehr…

Wenn Sie ein Projekt haben, welches wir als Schulverein unterstützen sollen, dann füllen Sie bitte das Formular aus!

Zurzeit sind Eltern, Lehrer und Erzieher Mitglieder im Verein, er steht aber allen offen. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das unsere Schule unterstützen möchte. Übrigens werden wir auch von Wolfgang Wagner, dem Urenkel von Richard Wagner, unterstützt.

Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein gem. §§ 51 ff AO und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt.

Zuwendungen an unseren Verein sind steuerabzugsfähig, da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind.

Wenn Sie den Verein der Richard-Wagner-Grundschule Berlin e. V. mit bis zu 300,00  EUR im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.