Wir lieben Musik – Sie haben die Wahl
Chor oder Orchester
Stimmbildung, Violine, Gitarre, Blockflöte, Klarinette, Saxophon, Querflöte, Oboe, Klavier

Die Musikbetonung (MB) hat das Ziel, die teilnehmenden Schüler zu befähigen, in einem Ensemble zu singen oder ein Instrument zu spielen. Die Teilnahme an der MB ist fakultativ.

Die Ensembleproben finden am Vormittag statt. Die Zeiten werden den Schülern zu Schuljahresbeginn mit dem regulären Stundenplan vom Klassenleiter mitgeteilt. Der Instrumental- und Stimmbildungsunterricht wird in der Regel am Nachmittag erteilt. Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Gruppeneinteilung des Schülers. Diese Zeiten werden in der 2. Schulwoche nach Schuljahresbeginn vom Instrumentallehrer mitgeteilt. Der Beginn des Unterrichts im 1. Schulhalbjahr erfolgt spätestens ab der 3. Schulwoche.

Durch Veränderungen im regulären Stundenplan oder beim Einsatz der Kollegen kann es innerhalb des Schuljahres auch zu veränderten Unterrichtszeiten am Nachmittag kommen, auch wenn sich der Stundenplan einer Klasse nicht ändert. Diese werden dann ebenfalls vom jeweiligen Instrumentallehrer mitgeteilt.  Unterricht der MB ist regulärer Unterricht. Die Teilnahme am Unterricht ist nach Aufnahme in die MB verbindlich und verpflichtend, es gelten alle schulrechtlichen Richtlinien. Änderungen können nur auf Antrag an die Schulleitung und in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Alle für den Unterricht nötigen Materialien müssen  vorhanden sein. Dazu gehören das eigene Instrument, Noten, Hefter und ggf. Hilfsmittel wie Gitarrenfußbank und Stimmgerät.

Es ist eine tägliche Hausaufgaben- bzw. Übungszeit von 15-30 Minuten einzuplanen, je nach Umfang der Aufgaben und der jeweiligen Klassenstufe. In jedem Fall muss ein deutlicher Fortschritt der Fähigkeiten nach 1 Woche Übungszeit erkennbar sein. Nur so sind wir auch in der Lage, ein entsprechendes Leistungsniveau in den Ensembles zu erzielen. Da es sich hier immer um eine Gruppenleistung handelt, ist jeder Einzelne mit seiner Leistung und seiner Einsatzbereitschaft gefordert.

Alle Veranstaltungen, die sich aus der Ensemblearbeit und dem Instrumentalunterricht zusätzlich ergeben, wie z.B. Konzerte, sind Schulveranstaltungen. Jeder Schüler ist zur Teilnahme verpflichtet, auch wenn diese außerhalb der normalen Unterrichtszeit liegen. Da wir die MB an unserer Schule als ein besonderes Angebot für interessierte Schüler und deren Eltern anbieten, die mit öffentlichen Geldern finanziert wird, müssen wir dafür Sorge tragen, dass jedes Kind die beste Möglichkeit hat, ein solches Angebot wahrnehmen zu können. Dies bedeutet auch, dass wir für eine reibungslose Probenarbeit sorgen müssen, in der jeder Einzelne sich seiner Verantwortung für die Gruppe bewusst ist.